Vorsorge beruhigt

 

Bei einem Bestattungsvorsorge-Gespräch werden all die Dinge besprochen, die später einmal wichtig werden. Die Bestattungsvorsorge gibt Ihnen die Möglichkeit, alles Notwendige zu Lebzeiten selbst zu regeln:

Sie bestimmen, was im Todesfall zu tun ist und haben das gute Gefühl, für die notwendige finanzielle Absicherung gesorgt zu haben. Dabei kann man die eigene Bestattung bis ins kleinste Detail planen, z. B. Art der Bestattung und Örtlichkeiten, Veröffentlichungen, Auswahl des Geistlichen / Redners, gärtnerische Gestaltung und die musikalische Umrahmung.

Eine Vorsorge entlastet Sie und Ihre Angehörigen. Sprechen Sie uns an.

Bestattungsverfügung

Gerne können Sie unsere ausfüllbare Vorlage hier herunterladen: Bestattungsverfügung.

Vorsorgevertrag

Bei einer Bestattungsvorsorge kann man schon zu Lebzeiten die Bestattung planen. Das kann man sowohl vertraglich als auch finanziell absichern. Das kann eine Entlastung für alle Beteiligten sein.

Vorsorgeabsicherung

Finanzierungsformen zum Bestattungsvorsorgevertrag

 

Einmalzahlung beim Bestattungsunternehmen

  • Der gesamte Vorsorgebetrag wird direkt an das Bestattungsunternehmen gezahlt.
  • Die Einmalzahlung wird vom Bestattungsunternehmen angelegt und verwaltet. Die Zinserträge stehen dem Bestattungsunternehmen zu und werden nur im Sterbefall abgerufen.
  • Mit den Zinserträgen wird die Preissteigerung abgefangen.
  • Die vereinbarten Leistungen werden später erbracht.
  • Vorteil: Klare Regelung der Bestattungsleistungen. Bestattungsleistungen können immer nach den aktuellen Preisen geändert werden. Die Leistungsgarantie bleibt bestehen.
  • Nachteil: Geringere Absicherung bei einer Insolvenz des Unternehmens, die Anlagen sind aber mit Immobilien gegenfinanziert und befinden sich nicht im Cashflow des Bestattungsunternehmens.

 

Treuhandkonto (Bestattungsvorsorge-Treuhand)

  • Der Vorsorgende zahlt einen bestimmten Betrag auf ein Treuhandkonto ein.
  • Das Geld wird zweckgebunden für die Bestattung verwaltet.
  • Im Todesfall erhält das beauftragte Bestattungsunternehmen die Mittel zur Durchführung der vereinbarten Leistungen.
  • Vorteil: Hohe Sicherheit und Zweckbindung.
  • Nachteil: Keine Zinserträge und es werden Abschlussgebühren verlangt. Es gelten beim Bestattungsunternehmen immer die aktuellen Preise zum Sterbezeitpunkt. Dies muss bei der gewünschten Höhe der Anlagesumme beachtet werden.

 

Sterbegeldversicherung

  • Eine spezielle Lebensversicherung zur Deckung von Bestattungskosten.
  • Die Versicherungssumme wird im Todesfall an die benannte Person oder das Bestattungsunternehmen ausgezahlt.
  • Die Beiträge können laufend oder als Einmalzahlung geleistet werden.
  • Vorteil: Auch bei längerer Vorsorge mit kleineren monatlichen Beiträgen möglich.
  • Nachteile: Sollte ein Antrag beim Sozialamt z. B. für Übernahme von Pflegeheimkosten gestellt werden, muss die Sterbegeldversicherung betragsfrei gestellt werden und somit verringert sich die Versicherungssumme und die Finanzierung der Bestattungsvorsorge reicht wahrscheinlich nicht mehr aus. Es gelten beim Bestatter immer die aktuellen Preise zum Sterbezeitpunkt. Dies muss bei der gewünschten Höhe der Versicherungssumme beachtet werden.

 

Die finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorge bietet mehrere Vorteile:

  • Entlastung der Angehörigen: Die Bestattungskosten sind bereits gedeckt, sodass Hinterbliebene nicht finanziell belastet werden.
  • Sicherung der eigenen Wünsche: Die gewünschte Bestattungsart und die damit verbundenen Leistungen können verbindlich festgelegt und finanziert werden.
  • Schutz vor Kostensteigerungen: Durch frühzeitige Vorsorge können zukünftige Preissteigerungen teilweise abgefedert werden.
  • Zweckgebundene Verwendung des Geldes: Bei Treuhandkonten oder Vorsorgeverträgen wird das Geld ausschließlich für die Bestattung verwendet.
  • Vermeidung finanzieller Engpässe im Todesfall: Die erforderlichen Mittel stehen sofort zur Verfügung.
  • Rechtliche und organisatorische Klarheit: Angehörige müssen weniger Entscheidungen unter Zeitdruck treffen.
  • Schutz des Vorsorgevermögens: Bestattungsvorsorgegelder auf anerkannten Treuhandkonten können unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein.

Zusammengefasst sorgt die finanzielle Absicherung der Bestattungsvorsorge für finanzielle Sicherheit, Entlastung der Angehörigen und die Gewährleistung der persönlichen Bestattungswünsche.

Testament

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Patientenverfügung

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Betreuungsvollmacht

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